Verkehrsberuhigung und Umwidmung zur Fahrradstraße am Ostcharweg

16.12.2019

In der vergangenen Woche wurde der Ostcharweg in Höhe des dortigen Kleingartenvereins (KGV) Lohfeld für den Pkw-Verkehr gesperrt

Lange hat es gedauert, nun wurde der Ostcharweg in Höhe der Kleingartenanlage des KGV Lohfeld durch ein rote Halbkugel aus Recyclingmaterial für den Pkw-Verkehr gesperrt. Da sich die Stadt vorgenommen hat mehrere Straßen im Stadtgebiet zu Fahrradstraßen umzuwidmen, wurde diese Verkehrsberuhigung genutzt auch den Ostcharweg zur Fahrradstraße zu deklarieren.

Im Vorfeld hatten auf Initiative unseres Ortsverbandes viele Gespräche mit Bürgern/-innen bzw. Betroffenen auch im Rahmen eines Infostandes und mit der zuständigen Verwaltung stattgefunden, um eine Lösung zu finden, die die Mehrheit gutheißen würde.

Schließlich wurde ein Antrag formuliert, der durch die Koalitionspartner im Stadtrat (CDU, FDP, Grüne) gemeinsam beschlossen wurde.

Uns als Initiatoren ist bewusst, dass man nie Alle glücklich und zufrieden machen kann, weil im Grunde immer Kompromisse gefunden und umgesetzt werden müssen. So gab es seit Umsetzung der Maßnahme überwiegend positive, aber auch einzelne negative Rückmeldungen. Wir bemühen uns konstruktive Kritik mitzunehmen und auch falls nachvollziehbar zu berücksichtigen. Unter Anderem hatten sich mittlerweile die Landwirte gemeldet und auf die notwendige Fahrbahnbreite mit ihren großen Landmaschinen hingewiesen. Dies führte dazu, dass auch diesbezüglich nachgebessert wird, bevor im Frühjahr 2020 die Probleme bei einer Durchfahrt auftreten würden.

Wir können jedoch nicht Kritik akzeptieren, die von denen geäußert werden, die nicht nachvollziehen wollen ihren jahrelang genutzten Schleichweg nicht mehr wie gewohnt befahren zu können. Aktuell gibt es sogar vereinzelt dreiste Pkw-Führer, die das Hindernis umfahren und den grünen bewachsenen Hügel neben der Fahrbahn nutzen, um weiterhin widerrechtlich diesen Weg nehmen zu können. Auch da wird nachgebessert, sodass diese Verhalten zukünftig unterbunden werden.

Und für diejenigen, die sich nun als Fußgänger, Spaziergänger, Hundehalter oder Jogger Sorgen machen sie dürften nun ihre geliebte Strecke nicht mehr wie üblich nutzen: Fahrradstraße bedeutet, dass Fahrräder Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern genießen und sogar nebeneinander fahren dürfen. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Grundsätzlich gelten weiterhin die Grundregeln gemäß § 1 StVO:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Bei den Fotos handelt es sich um ein eigenes Foto mit Mitgliedern (u.A.) unseres Vorstandes, v. li. n. re.:  Torsten Jakob, Andreas Güth, Björn Sanders, Willi Brauckmann, Sandra Wohlfahrt und Daniel Zimmer

Das zweite Bild zeigt das Foto vom offiziellen Pressetermin der Stadtverwaltung gemeinsam mit unserem Bürgermeister Christoph Tesche und Vertretern unseres Vorstands (u.A.)